Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW weist nochmals auf die Möglichkeit hin das unsere Leistungen im Galabau zu den absetzbaren Dienstleistungen gehören. Jede/r Unternehmer/in sollte es nicht versäumen den Kunden auf steuervorteile hinzuweisen. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes können Kosten der wie handwerkliche Dienstleistungen geltend gemacht werden. Dazu gehört jede Art von Gartenpflege, Gartenumgestaltungen, -neugestaltungen und Wegebauarbeiten die der Erhaltung und Renovierung dienen.
Auf alle handwerklichen Tätigkeiten (Lohn- Maschinen- Fahrtkosten – keine Materialkosten) können aktuell 20 Prozent von maximal 6000 Euro – also 1200 Euro- von der Steuer abgesetzt werden (§35a Abs 3 EstG).
Um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, müssen natürlich die gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen und Lohkosten getrennt aufgeführt sein. Außerdem müssen die Rechnungsbeträge nachweislich von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Alle Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden und nicht Jahre danach.